Wertschätzung für Engagierte sichtbar machen
Ohne das freiwillige und ehrenamtliche Engagement vieler Menschen wäre das vielfältige Sportangebot in Niedersachsen nicht möglich. Mit der Förderung von Dankeschönveranstaltungen möchte der LandesSportBund Niedersachsen Sportvereine dabei unterstützen, das Engagement ihrer Ehrenamtlichen und Freiwilligen sichtbar anzuerkennen und zu würdigen.
Sportvereine und Sportbünde erhalten die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen zu beantragen, mit denen sie ihren Engagierten für ihren Einsatz danken.
Anträge können eingereicht werden vom 15. Oktober 2026 bis einschließlich 29. November 2026.
Nach Ablauf der Frist eingehende Anträge können im Förderverfahren nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
- Ziel der Förderung
Die Förderung soll Sportvereine und Sportbünde dabei unterstützen,
- ehrenamtliches und freiwilliges Engagement wertzuschätzen,
- die Bindung engagierter Personen an den Verein zu stärken,
- neue Impulse für eine gelebte Anerkennungskultur zu setzen,
- das Ehrenamt im Sport sichtbar zu machen.
- Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind ausschließlich:
- Sportvereine, die Mitglied in einem Sportbund des LandesSportBundes Niedersachsen sind.
- Sportbünde, für Ehrungder Sportabzeichenprüfer*innen
- Fördergegenstand
Gefördert werden Veranstaltungen, die der Anerkennung und Wertschätzung von freiwillig und ehrenamtlich Engagierten im Sportverein oder Sportbund dienen.
Beispiele für förderfähige Formate:
- Dankeschönabende
- Ehrenamtsfeste
- Vereinsveranstaltungen zur Anerkennung besonderer Leistungen
- Begegnungs- und Austauschformate für Engagierte
- Ehrungsveranstaltungen für Sportabzeichenprüfer*innen
- weitere geeignete Veranstaltungen mit klarem Anerkennungscharakter
Die beantragte Maßnahme muss einen unmittelbaren Bezug zur Anerkennung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements im Verein haben.
- Förderhöhe
Die Förderung beträgt:
- bis zu 500 Euro je Veranstaltung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Hinweis für die Dankeschönveranstaltungen von Sportvereinen:
Im Prozess der Fördermittelvergabe wird jeder Antrag gelesen und im Hinblick auf seine Qualität beurteilt. Außerdem erfolgt die Mittelzuweisung nach einem Verteilungsschlüssel, damit eine gerechte Aufteilung zwischen den Sportbünden gewährleistet werden kann. Darüber hinaus wirken sich das Vorhandensein eines vom LSB ausgebildeten Freiwilligenmanagers bzw. einer Freiwilligenmanagerin sowie eine bereits durchgeführte Engagementberatung positiv auf eure Chance aus, Fördermittel zu erhalten.
Es kann im Rahmen des Programms zu Ablehnungen kommen. Eine Antragstellung bedeutet nicht direkt, dass auch eine Bewilligung ausgestellt wird.
- Förderbedingungen
Für die Förderung gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:
- Die Veranstaltung dient der Anerkennung freiwillig und ehrenamtlich Engagierter.
- Die Veranstaltung wird durch den antragstellenden Sportverein oder Sportbund durchgeführt.
- Pro Sportverein und Sportbund ist 1 Antrag möglich
- Mit der Maßnahme darf grundsätzlich nach der Antragstellung auf eigenes Risiko begonnen werden. Zur Planungssicherheit empfehlen wir den Beginn erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zu planen.
- Förderfähig sind ausschließlich tatsächlich entstandene und nachweisbare Ausgaben. Förderfähige Ausgaben finden Sie hier:
- Der Sportverein oder Sportbund verpflichtet sich, die Mittel zweckentsprechend einzusetzen.
Die endgültigen Förderbedingungen ergeben sich aus der geltenden Förderrichtlinie der Sport- und Vereinsentwicklung, den allgemeinen Abrechnungsbestimmungen und den Bewilligungsunterlagen. Orientieren könnt Ihr euch an dem Katalog der förderfähigen Ausgaben.
- Verfahren der Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt digital über das LSB-Portal.
Bitte beachtet:
- Im LSB-Portal
- In die Rolle Organisations-Admin wechseln.
- Unter Förderportal –> Neuer Antrag sollte das Programm “Dankeschönveranstaltungen” auftauchen.
- Dort könnt Ihr unter „Weiter zum Antrag“ den Antrag stellen.
- Alle erforderlichen Angaben prüfen.
- Den Antrag fristgerecht einreichen.
- Hinweise zur Mittelverwendung
Die bewilligten Fördermittel sind ausschließlich für den beantragten Förderzweck zu verwenden.
Der Sportverein oder Sportbund ist verpflichtet,
- die Verwendung der Mittel nachvollziehbar zu dokumentieren,
- Originalbelege aufzubewahren,
- erforderliche Nachweise auf Anforderung vorzulegen.
Nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel können zurückgefordert werden.
Mikroprojekte werden zu „Einzelaktionen“ und der Förderung „Haltung und Kompetenzen stärken“ – Makroprojekte werden zu „Innovativen Projekten“
Im Rahmen einer Richtlinienzusammenführung in der Abteilung Sport- und Vereinsentwicklung haben sich die Programme, zu welchen Ihr Mittel abrufen könnt, geändert.
Konkret bedeutet dies für euch:
Die Mikroprojekte unterteilen sich nun in „Einzelaktionen“ und die Förderung „Haltung und Kompetenzen stärken.
Einzelaktionen werden mit bis zu 1.000€ bezuschusst. In der Regel sind Einzelaktionen ein- oder zweitägige Veranstaltungen, welche in einem Projektzeitraum von max. 6 Monaten vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden. Ihr könnt hierüber aber dennoch weiterhin nahezu alle Projekte abrufen, welche in der Mikroprojektförderung bereits möglich gewesen sind. Hier ein paar Beispiele:
- Kosten für einen Workshop, um die Arbeit im Freiwilligenmanagement zu evaluieren und zu verbessern
- Einführung einer digitalen Talentkarte im Verein
- Imagefilme, um Menschen für ein Engagement in eurem Verein anzusprechen
- Social-Media Kampagne zur Bewerbung des Engagements im Verein
- Engagementtag im Verein, um die Engagementangebote im Verein vorzustellen (es muss eine klare Abgrenzung zu einer Anerkennungsveranstaltung für Engagierte geben – diese werden über die Dankeschönveranstaltungen gefördert!)
- Erarbeitung von Kleinprojekten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Engagierten im Verein (bspw. Aufgabenbeschreibungen entwerfen, Informationsmappen erstellen, Bedarfs- und Ressourcenanalyse durchführen) – auch eine externe Vergabe nach unseren Höchststundensätzen (60€ Brutto/Stunde) wäre hier möglich)
- Konzeptentwicklung, bspw. zu den Themen Ausbildung, Anerkennung oder Mentoring
- Und viele weitere. Kontaktiert uns bei Interesse einfach gerne!
Für Sportbünde: Die Antragstellung von „Neu im Vorstand“ und „Fokus Ehrenamt“ läuft nun über dieses Programm.
Weitere Informationen zu den Einzelaktionen gibt es hier: Einzelaktion- Landessportbund Niedersachsen
In der Förderung Haltung und Kompetenzen stärken, könnt Ihr bis zu 3.000€ für euer Projektvorhaben erhalten. Hier werden in der Regel mehrtägige Veranstaltungen gefördert, welche in einem Projektzeitraum von max. 1 Jahr vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden. Aus den vorherigen Mikroprojekten finden sich hier bspw. folgende Projekte:
- Leitbildentwicklung im Verein zum Freiwilligenmanagement
- Kick-Off Vorhaben, um eine Strategieentwicklung im Verein anzustoßen (bspw. Engagementstrategie oder Digitalisierungsstrategie)
- „Mini-Stipendium“ für eine ehrenamtliche Person im Verein – Durch die Übernahme der Kosten an der Qualifizierung Freiwilligenmanagement, mit anschließender Umsetzung bestimmter Maßnahmen oder der Umsetzung einer Projektidee
- Eine Kombination von Maßnahmen aus den Einzelaktionen, bspw.
1. Durchführung eines Workshops
2. Überarbeitung von Infomappen, Aufgabenbeschreibungen und einer Bedarfs- und Ressourcenanalyse
3. Dreh eines Imagefilms, um neue Personen für das Engagement im Verein zu begeistern - Vorhaben, um durch Kooperationen das Ehrenamt zu stärken (bspw. Verein mit Verein, Verein mit Feuerwehr, Verein mit DRK, etc.)
Weitere Informationen zu den Einzelaktionen gibt es hier: Kleinprojekte- Landessportbund Niedersachsen
Wenn Ihr einen Antrag für den Engagementbereich stellen wollt, müsst Ihr im Antrag bitte das Ziel „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Sport“ auswählen.
Die Makroprojekte werden nun „Innovative Projekte“ heißen und können mit bis zu 100.000€ in einem Zeitraum bis zu 3 Jahren bezuschusst werden. Die Vorhaben müssen aufgrund der Förderhöhe konzeptionell gut ausgestaltet sein. Beispiele für ein innovatives Projekt könnte sein:
- Erstellung einer Engagementstrategie für den Gesamtverein
- Strukturentwicklungsmaßnahmen zur nachhaltigen Umsetzung von Freiwilligenmanagement
- Umfangreiche Digitalisierungsprozesse zur Entlastung der Ehrenamtlichen im Verein
- Und viele weitere. Kontaktiert uns bei Interesse einfach gerne!
Diese Projekte werden gemeinsam mit den Teams Sportentwicklung, Teilhabe und Vielfalt und Sportpolitik bewertet. Ein Start der Antragsphase steht aktuell noch nicht fest.
Weitere Informationen zu den innovativen Projekten gibt es hier: Großprojekte- Landessportbund Niedersachsen
Hinweis: Die Antragstellung soll über unser neues Portal „Phönix“ abgewickelt werden. Um einen Antrag stellen zu können, müsst Ihr für den Verein die Rolle „Organisations-Admin“ zugewiesen bekommen haben. Die „Einzelaktionen“ werden voraussichtlich ab dem 03.02.2026 in Phönix verfügbar sein. Die Förderung Haltung und Kompetenzen stärken sollen ebenfalls im Februar im Portal beantragt werden können. Die Innovativen Projektideen werden voraussichtlich im März verfügbar sein.